Förderungen & Finanzierungen
Förderungen von Weiterbildung:
Förderprogramm Fachkurse:
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die seit mindestens drei Jahren Weiterbildungslehrgänge anbieten. Begünstigte der Förderung sind jedoch die Teilnehmer an den Weiterbildungslehrgängen.
Wie wird gefördert:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Teilnahmegebühr. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Teilnehmergebühren. Teilnehmer, die vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums das 50. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden, erhalten einen Zuschuss von 50 %.
Was wird gefördert:
Überbetriebliche Lehrgänge zur beruflichen Fortbildung. Voraussetzung ist, dass die angebotenen Fachkurse dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen. Außerdem muss der Wohn- oder Beschäftigungsort bzw. der Unternehmenssitz der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen. Förderfähig sind Lehrgänge mit einer Dauer von mindestens 8 bis maximal 240 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit darf nicht kürzer als 45 Minuten sein.
Weitere Informationen: L-Bank